Mutterschaftsgeld als Leistung im Mutterschutz
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen während des Mutterschutzes gewährt. Also für weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vor und während der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag.
Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen das Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.
Gesetzliche Vorschriften finden sich im Mutterschutzgesetzt und in der Reichsversicherungsordnung. Ausführliche Informationen zum Mutterschaftsgeld findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.