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Elternzeit

 

Die Elternzeit ist eine weitere Idee des Gesetzgeber zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es handelt sich um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit in Folge der Geburt eines Kindes. Damit ist die Elternzeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber. Elternzeit ist also sowohl für Mütter als auch Väter möglich. Sie kann auch gleichzeitig bis zu 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch wieder in dem alten Job oder gleichwertig eingesetzt zu werden. Dadurch soll weitestgehend verhindert werden, dass der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer Nachteile durch die Elternzeit entstehen.

Da sich die Änderungen zur Elternzeit ändern können, verweisen wir auch hier auf die Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier finden Sie u.a. auch Details zu Anmeldefristen, Kündigungsschutz und Teilzeitmöglichkeiten.